Drehscheibe Nr. 84 Dezember 2018

13 Ausgabe 84 - Dezember 2018 | EU- SPEC I AL 2 / H I STOR I SCHE BETRACHTUNGEN Kernnetzknoten ausgewählt. • Terminals an Kreuzungspunkten der Schiene (Güterverkehr) gelten ebenfalls als Kernnetzknoten, z. B. das CCG (ana- log dazu Binnenhäfen). Nur für die Schiene wurde zwischen Per- sonen- und Güterverkehr unterschieden, wobei die Strecken nach ihrer techni- schen Eignung (Bogenradien, Steigung) zugeordnet wurden. Das Kernnetz ist bis spätestens 2030, das Gesamtnetz bis 2050 fertigzustellen. Das neue TEN-T wurde Ende 2013 in der „TEN-T-Verord- nung“ (Nr. 1315/2013-EC) verlautbart. Im deren Anhang gibt es vier verkehrsträ- gerspezifische Kartentypen von TEN-Ge- samt- und -Kernnetz: • Wasserstraße mit Binnen- und See- häfen, • Schiene - Güterverkehr inkl. Terminals, Binnen- und Seehäfen, • Schiene - Personenverkehr inkl. Flug- häfen, • Straße inkl. Flughäfen, Terminals, Bin- nen- und Seehäfen. Zwecks der Planungssicherheit sind bis 2030 keine Änderungen zulässig. Ein um- fangreicher Revisionsprozess soll spätes- tens 2023 beginnen. Zugleich mit den Ar- beiten am TEN-T Policy Review entstand auch ein neues Instrument zur Finan- zierung und Umsetzung der TEN-T: die „Connecting Europe Facility“ (CEF), ver- lautbart als Verordnung Nr. 1316/2013- EC. Aus einem fast dreifachen Budget gegenüber der EU-Finanzperiode 2007 – 2013 sind Kernnetz-Projekte maximal mit folgenden CEF-Zuschussraten förderbar. Bei in Planung befindlichen Projekten sind die maximal möglichen Zuschüsse 50 %. Bei in Bau befindlichen Projekten sind bei gewöhnlichen TEN-Abschnit- ten 20 %, bei den sogenannten „Bot- tlenecks“ bzw. „Missing Links“ 30 % und bei den grenzüberschreitenden Ab- schnitten 40 % als Zuschuss möglich. Projekte in Kohäsionsländern, d. h. sie werden aus dem Kohäsionsfonds ge- fördert, erhalten bis zu 85 % Zuschüsse. Obgleich keine weitere, höhere strategi- sche Ebene über dem Kernnetz, sollen multimodale Kernnetzkorridore mit for- cierter Governance („Europäischen Ko- ordinator“, Einbindung aller Stakeholder) über Grenzen hinweg die Umsetzung des Kernnetzes beschleunigen. Die Kern- netzkorridore sind weitgehend kongruent mit den „Schienengüterverkehrskorrido- ren“ (Verordnung Nr. 913/2010-EC). Die vier Kernnetzkorridore durch Österreich ersetzen oder ergänzen vormalige PETC oder prioritäre Vorhaben. Die kommende TEN-Revision Insbesondere aus steirischer Sicht ist ein Konzept relevant, welches 2012, wäh- rend des TEN-T Policy Reviews, unter Beteiligung der Bundesländer Salzburg, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark entwickelt wurde, um künftig auch Tau- ern- und Pyhrnachse im Kernnetz zu verankern: Die Tauernachse würde sich als Kernnetzverbindung der Kernnetz- knoten München und Laibach (mit Zag- reb) ergeben; mit 30 ‰ Steigung ist sie aber für beladene 740 m lange Güter- züge zu steil. Die flachere Pyhrnachse, an sich ohne Kernnetzfunktion, könn- te den schweren Güterverkehr von der Tauernachse übernehmen. Folglich sind nur beide Achsen gemeinsam kernnetz- tauglich die Tauernachse für den Perso- nen- und die Pyhrnachse für den Güter- verkehr – was leichten Güterverkehr am Tauern und regionalen Personenverkehr am Pyhrn nicht ausschließt. Eine Studie im Auftrag der vier Bundesländer hat die Funktion dieses Konzepts nachge- wiesen. Dies bedingt den Ausbau der Pyhrnstrecke mit einem neuen, flachen Bosrucktunnel sowie der „steirischen Aorta“ (einer Verbindung über Leoben – Bruck / Mur – Graz) für höhere Kapazität und Geschwindigkeit. Text: Dipl.-Ing. Dr. Helmut Adelsberger Grafik: TENtec / Foto: Dipl.-Kom. C. Rant TEN-Korridore: Die Baltisch-Adriatische-Achse (dunkelblau) führt durch die Steiermark

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