Drehscheibe Nr. 104 Dezember 2023

7 Ausgabe 104 - Dezember 2023 | Elektrifizierung von Graz bis Lieboch | INFRASTRUKTUR Moderne Bahnanlagen mit Oberleitung bei Sonnenaufgang Meter langen zweigleisigen Abschnitts für Zugbegegnungen zwischen der Wetzelsdorferstraße und der Grottenhofstraße in Graz. Ein darüber hinaus gehender zweigleisiger Ausbau ist derzeit nicht beabsichtigt und daher nicht Teil des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Fortgesetzt wird jedoch die Attraktivierung aller Bahnhöfe und Haltestellen. Im Zuge der Modernisierung von Stellwerks- und Sicherungsanlagen, werden auch in den beiden Bauabschnitten von Graz bis Lieboch die verbleibenden Eisenbahnkreuzungen technisch oder baulich noch besser gesichert. Mehr Sicherheit und Fahrgastkomfort Der Bund, das Land Steiermark, die Stadt Graz und der Infrastrukturbetreiber haben sich insbesondere auf eine Gesamtlösung für mehr Verkehrssicherheit an den Bahnübergängen im Grazer Westen verständigt. Dafür ist die Errichtung von vorerst fünf Unterführungen im Grazer Stadtgebiet geplant, sie werden mit Nahverkehrsdrehscheiben kombiniert. Als barrierefreie Übergangsmöglichkeiten zum innerstädtischen Öffi-Verkehr, verbessern sie die Nutzungsmöglichkeiten der S-Bahn und den Fahrgastkomfort nachhaltig. Die erste dieser Nahverkehrsdrehscheiben mit Unterführung soll in der Peter-Rosegger-Straße entstehen, hier wird die zukünftige Einbindung einer Straßenbahnlinie mitgeplant. Die insgesamt fünf Unterführungen und sechs verbleibenden Schrankenanlagen im Stadtgebiet bringen noch mehr Sicherheit, beschleunigen den Verkehrsfluss und sorgen für eine bessere Lenkung der Verkehrsströme. Der Ausbau der GKB zur Stadtbahn ist ein stimmiges Gesamtpaket, dass die S-Bahn im Südwesten von Graz zur echten Alternative zum Individualverkehr machen wird und Entlastung für die Bevölkerung bringt. Beantwortung technischer und rechtlicher Fragestellungen: 1. Notwendige Grundstücksablösen Der Infrastrukturbetreiber ist bemüht mit eigenen Flächen oder Grundstücken der öffentlichen Hand das Auslagen zu finden. Sollte die Nutzung von Privatflächen nötig sein, wird frühzeitig versucht mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zuerst wird an Eigentümer herangetreten die von größeren Grundablösen betroffen sind. Danach werden geringfügig Betroffene kontaktiert. Alle Ablösen erfolgen entgeltlich, d. h. die Flächen werden mit Gutachten bewertet und Eigentümer dementsprechend entschädigt. 2. UVP-Feststellungsverfahren Nach dem rechtskräftigen UVP-Feststellungsbescheid vom 23. November 2020 ist für das Elektrifizierungsprojekt und diese Infrastrukturausbauten keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Zudem gilt bei eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren, wie bei einer UVP, der aktuelle Stand der Technik und der Wissenschaft als Beurteilungsmaßstab. 3. Umfang des zukünftigen Zugverkehrs Eine Grundlage für den Feststellungsbescheid sind die Planungen für den zukünftigen Zielfahrplan der GKB. Er sieht ab dem Jahr 2028 im am stärksten befahrenen Abschnitt, einschließlich aller Optionen, weniger als 50.000 Zugfahrten pro Jahr vor. Die Umleitung von Fernverkehrszügen über das S-Bahn-Netz ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Falle von Sperren sollen die Züge lt. ÖBB weiträumig über die Bestandsstrecke im oberen Murtal umgeleitet werden. 4. Wirkung elektromagnetischer Felder Das für die Elektrifizierung genutzte Bahnstromsystem ist seit Jahrzehnten in Verwendung. Die Planung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Es werden alle Gesetze, Normen, Richtlinien, Vorgaben und Empfehlungen eingehalten. In Gutachten werden alle Auswirkungen vorab detailliert untersucht. Daher sind gesundheitliche Gefährdungen nach aktuellem Stand auszuschließen. Vorsorglich werden zudem immer Minderungsmaßnahmen getroffen. Dies bedeutet, dass die Belastung durch elektrische oder magnetische Felder, so gering wie möglich gehalten wird.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=